Beratung & Betreuung 

Brandschutz ohne Stress - 
ich kümmere mich drum : 

 

Als externer Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV 205-003 vfdb 12-09/01 und ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" konzentriere ich mich voll auf Bestandsgebäude. Ich unterstütze kleine und mittelständische Unternehmen, beim vorbeugenden Brandschutz. Erfahrungen aus dem Feuerwehr- und Einsatzbereich - für Ihren Betrieb / für Ihre Einrichtung umgesetzt. 

Damit Sie sich nicht kümmern müssen:

  1. Angst vor Prüfung
  2. fehlende Dokumentation
  3. Unsichere Mitarbeiter
  4. entdeckte Mängel
  5. Zeitmangel

Mein Fokus liegt dabei immer auf der praktischen Umsetzung – so, wie es für Ihr Gebäude und Ihre Abläufe Sinn ergibt.

 

Dazu gehören unter anderem:

  • Beratung vor Ort: Ich zeige Ihnen, worauf es beim vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Gebäude wirklich ankommt.
  • Begehungen & Check-ups: Wir gehen gemeinsam durch den Betrieb, finden Schwachstellen und bewerten die Risiken sachlich und direkt.
  • Ordnung im Brandschutz: Ich erstelle für Sie die nötigen Konzepte und Unterlagen, damit im Ernstfall alles strukturiert abläuft.
  • Brandschutz-Management: Wir bauen gemeinsam ein System auf, das Ihre Haftung minimiert und dauerhaft funktioniert.

Kurz gesagt: Ich sorge für Lösungen, die zu Ihrem Betrieb passen und die sich im Arbeitsalltag auch wirklich umsetzen lassen.

Brandschutzordnung & Pläne: Damit im Notfall jeder Handgriff sitzt.

 

Ich sorge dafür, dass die Brandschutzordnung in Ihrem Betrieb nicht nur ein Blatt Papier ist, sondern ein echtes Werkzeug. Ich helfe Ihnen bei der Erstellung, prüfe die Inhalte regelmäßig und schule Ihre Mitarbeiter so, dass sie im Ernstfall genau wissen, was zu tun ist.

Eine gute Brandschutzordnung regelt klar, wer welche Aufgaben hat und wie die Evakuierung abläuft. Das spart im Notfall wertvolle Zeit, schützt Ihre Leute und sichert Ihre Anlagen ab.

Die Erstellung erfolgt nach den geltenden Normen und Vorschriften, unter anderem:

DIN 14096 – Brandschutzordnung

DIN ISO 23601 Flucht- und Rettungspläne

DIN EN ISO 7010 - Sicherheitskennzeichen

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2/A2.3)

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

Handeln statt Zögern.
 

Vorschriften sind das eine, aber wenn es brennt, brauchen Sie Leute im Betrieb,die  einen kühlen Kopf bewahren. Die DGUV Information 205-023 gibt vor, dass ein Teil Ihrer Belegschaft als Brandschutzhelfer fit gemacht werden muss – und genau hier setze ich an.

Ich bilde Ihre Mitarbeiter so aus, dass sie im Notfall nicht nur wissen, wo der Feuerlöscher hängt, sondern ihn auch sicher bedienen können. Mir geht es nicht darum, Paragrafen vorzubeten, den Ausbildung muss auch Spaß machen. Wir besprechen die betrieblichen Gefahren und üben den praktischen Einsatz.

Was die Ausbildung bringt:

  • Sicherer Umgang mit Feuerlöschern: Wir trainieren die Handhabung, damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt.
  • Verhalten im Brandfall: Klare Abläufe für die Evakuierung, damit Ihre Leute sicher aus dem Gebäude kommen.
  • Rechtssicherheit für Sie: Mit der zertifizierten Schulung erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht als Arbeitgeber und minimieren Ihr Haftungsrisiko.

Kurz gesagt: Wir machen aus Ihren Mitarbeitern eine starke Ersthelfer-Truppe, auf die Sie sich verlassen können, bis die Feuerwehr eintrifft.

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